Karlsruher Institut für
Wirschaftforschung
KIWIFO
7. Resümee
Der Versicherungspflichtige wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gehindert, für das Geld, welches er für die Versicherung beitragen muss,
Kapital (mit höherer Ertragskraft) zu erwerben.
Solches Kapital könnte der Versicherungspflichtige vererben, etwa an seine Kinder. Das Vermögen, welches sich der Versicherungspflichtige erarbeitet
hat, bliebe in der Familie. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird nichts vererbt. Das dafür von dem Versicherungspflichtigen aufgewendete
Vermögen geht an den Versicherungsträger verloren.
Die gesetzliche Rentenversicherung trägt zur Vermögenskumulation bei wenigen Reichen und damit zum langfristigen Zusammenbruch der Volkswirt-
schaft bei.
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Die der Studie zugrunde liegenden Excel-Tabellen erhalten Sie hier.
1. Einführung
Ludwig Erhards höchstes politisches Ziel war erklärtermaßen, in Deutschland das alte Ressentiment zwischen Arm und Reich zu beseitigen, eine
Hierarchie, welche gekennzeichnet "war auf der einen Seite durch eine dünne Oberschicht, welche sich jeden Konsum leisten konnte, wie andererseits
durch eine quantitativ sehr breite Unterschicht mit unzureichender Kaufkraft".
…
Kaum ein Thema wird bei uns in Deutschland seit Jahrzehnten so heiß diskutiert wie das der Altersrente. Dabei ist ein Gesichtspunkt, den wir in
Anbetracht des Postulats von Ludwig Erhard "Wohlstand für Alle" für sehr bedeutend halten, anscheinend noch überhaupt nicht öffentlich aufgefallen
und noch weniger diskutiert worden.
Die Altersrente
Ein Betrug an der Bevölkerung?
25.10.2024